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Grundlagen der privaten Krankenversicherung

Wer mit seinem Bruttojahresgehalt über die sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze kommt (2006: 47.250 Euro), oder wer sich selbständig macht bzw. selbständig ist, hat die Wahl: Man kann freiwilliges Mitglied der Krankenkasse bleiben oder man kann die Kassenmitgliedschaft kündigen und sich privat versichern. Dann müssen, jetzt oder später, aber auch unterhaltsberechtigte Familienmitglieder (nicht berufstätiger Ehepartner und Kinder) privat versichert werden.

Wer in eine Privatversicherung überwechselt, kommt auch in die private Pflegepflichtversicherung, die ihre Beiträge nicht, wie die Krankenkasse in Abhängigkeit vom Einkommen erhebt, was besonders im Alter (bei geringerem Alterseinkommen) ein Nachteil ist. Privat Pflegeversicherte werden voraussichtlich schon ab einem Alter um die 40 Jahre bis an ihr Lebensende den Höchstbeitrag zahlen (die Hälfte übernimmt in der Regel der Arbeitgeber).

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse wäre nur möglich, wenn die Versicherungspflicht neu entsteht, z. B. durch ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Gesamt-Brutto-Jahresgehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wer dann als Versicherungspflichtiger mindestens 12 Monate Mitglied einer Krankenkasse bleibt oder in den letzten 5 Jahren 24 Monate Kassenmitglied war, könnte sich danach, auch bei einem höheren Verdienst, freiwillig in der Kasse weiterversichern. Das gilt nicht mehr für Arbeitnehmer nach Vollendung des 55. Lebensjahres, die in den letzten 5 Jahren nicht Kassenmitglied waren. Diese bleiben von der Pflichtversicherung ausgeschlossen. Das Gleiche gilt auch für deren Ehepartner, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres eine Beschäftigung aufnehmen.

Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) müssten Sie sich auf stark steigende Prämien bis ins hohe Alter einstellen. So veröffentlichten verschiedene Medien immer wieder Beispiele von Rentnern, die bei einem Monatsbeitrag, nur für sich allein, von über 700 Euro angekommen sind. Die private Krankenversicherung (PKV) behauptet oft, ihre Beiträge nach dem Anwartschafts- oder Kapitaldeckungsverfahren so zu kalkulieren, dass sie später nicht steigen, weil jede Altersgruppe aus einer Art "Sparanteil" der Prämien so genannte "Alterungsrückstellungen" bildet. Die PKV-Unternehmen berücksichtigen bei ihrer Kalkulation aber nur die durch das Älterwerden zunehmenden Erkrankungen. Die PKV-Unternehmen berücksichtigen dagegen nicht die Inflation. Nun könnte man meinen, die Einkünfte eines jeden steigen ja auch inflationsbedingt an; dann kann man auch steigende Beiträge zahlen. Das ist nur für Erwerbstätige richtig. Am Ende des Arbeitslebens sieht es aber ganz anders aus: Das Alterseinkommen liegt in der Regel erheblich niedriger. Und gerade dann fangen die PKV-Beiträge zu steigen an (während die Beiträge der Krankenkassen fallen, weil sie als Prozentsatz von den - im Alter niedrigeren - Einkünften berechnet werden).



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