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Rente erst mit 70?

Meldung vom 13.07.2010

Die Rentensysteme in Europa geraten wegen der demografischen Entwicklung in den kommenden Jahren unter starken Finanzierungsdruck. Für die Europäische Kommission ergibt sich als Konsequenz eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit.
Bis zum Jahr 2060 sollte die Regelaltersgrenze bis auf 70 Jahre angehoben werden, empfiehlt die EU-Kommission den 27 Mitgliedsstaaten in ihrem jetzt veröffentlichten Grünbuch. In Deutschland ist die Erhöhung des Renteneintrittalters mit 67 ab dem Jahr 2029 bereits beschlossen worden, wobei die Regelarbeitsgrenze ab dem Jahr 2012 (für die Jahrgänge ab 1947) stufenweise angehoben wird. Die EU-Mitgliedsländer sollen sich bis zum 15. November äußern. Nach Ansicht der EU-Kommission sollten die Menschen höchstens ein Drittel ihres Erwachsenenlebens in Rente verbringen. In Deutschland lag die durchschnittliche Rentenbezugsdauer im Jahr 2008 bei 18,0 Jahren (Männer 15,5 und Frauen 20,4 Jahre). Dem Grünbuch zufolge ist in den letzten 50 Jahren die Lebenserwartung in der EU um rund fünf Jahre gestiegen. Laut jüngsten demografischen Prognosen wäre ein weiterer Anstieg um etwa sieben Jahre bis 2060 denkbar. In Kombination mit niedrigen Geburtenraten bewirkte das eine dramatische Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung. „In der Folge wird sich der Altersquotient verdoppeln: Während derzeit jeder Person über 65 vier Personen im erwerbsfähigen Alter gegenüberstehen, wird diese Relation bis 2060 auf eins zu zwei sinken“, heißt es in dem knapp 40 Seiten umfassenden Papier. Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, müsse man sorgfältig die Balance zwischen Arbeitszeit und Ruhenstandszeit abwägen. Der für Soziales zuständige EU-Kommissar László Andor erklärte: „Wir stehen vor der Wahl, ob es ärmere Rentner, höhere Rentenversicherungs-Beiträge oder mehr Menschen mit mehr und längerer Arbeit geben soll.“ Die Verantwortung für Pensionen und Renten liege bei den Mitglieds-staaten, und man könne nicht davon ausgehen, dass es europaweit ein ideales, universelles Pensions- oder Rentenmodell geben werde, heißt es weiter. Entscheidend blieben der Grundsatz der Solidarität zwischen den Generationen und der Grundsatz der nationalen Solidarität. Gleichwohl müsse mit mehr Nachdruck auf die Anhebung des effektiven Pensionsantritts- und Renteneintrittsalters hingearbeitet werden. Weniger als 50 Prozent der Menschen seien mit 60 Jahren noch erwerbstätig. „Das steht im Widerspruch zu den Zusagen der Mitgliedsstaaten beim Europäischen Rat“, wird im Grünbuch kritisiert. Damit Alter nicht mit Armut einhergehe, müsse jetzt ein Dialog initiiert werden, damit die EU-Mitglied- staaten die richtigen Weichen in den Rentensystemen stellten, erklärte Andor. Zugleich sollten die derzeitigen EU-Bestimmungen überprüft werden, um eine einheitliche Regulierung und Aufsicht für kapitalgedeckte Vorsorgeprodukte zu gewährleisten. Diskutiert wissen will die Kommission zudem, wie EU-Vorschriften für Vorsorgesparer und Vorsorgeträger ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Risiko, Sicherheit und Leistbarkeit sicherstellen können. Vom Gesamtverband der Duetschen Versicherungs-wirtschaft e.v. (GDV) gab es eine positive Stellungnahme. „Die deutsche Versicherungswirtschaft begrüßt die Vorlage des Grünbuchs“, erkärt Dr. Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäfts-führung. Das Grünbuch ist nach Ansicht des Versichererverbandes ein wichtiger und offener Beitrag zu der Debatte um die Altersvorsorge in Europa, in dem die dramatischen Herausforderungen klar und realistisch beschrieben würden. Zu Recht unterstreiche die Kommission für ganz Europa die Notwendigkeit der privaten Eigenvorsorge als eine zentrale Säule der Altersvorsorge. „Produkte der Versicherungswirtschaft wie Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeits-Versicherung sind dafür maßgeschneidert“ so von Fürstenwerth. Ein Gespräch mit einem Versicherungsfachmann hilft, die zu den individuellen Lebens-umständen passende Strategie zu finden, um sich oder seine Angehörigen auch bei Pflegebedürftigkeit, bei Arbeitskraftausfall, im Alter oder im Todesfall finanziell abzusichern.

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